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FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE

nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Ulli-Reisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt Ulli-Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

WICHTIGSTE RECHTE NACH DER RICHTLINIE (EU) 2015 / 2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Ulli-Reisen hat eine Insolvenzversicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel. +49 (0)800533-1112, ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Ulli-Reisen verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form

INFORMATIONSPFLICHTEN GEMÄß Artikel 250 § 3 EGBGB

Mit unserer Reiseausschreibung, unseren allgemeinen Informationen und unseren Allgemeinen Reise- und Beförderungsbedingungen (ARB) erhalten Sie alle wesentlichen Informationen vor Abschluss des Pauschalreisevertrages, sofern diese für die für Sie in Betracht kommende Pauschalreise erheblich sind, und zwar:

  • Bestimmungsort(e) & Anzahl der Übernachtungen pro Bestimmungsort/ Reiseroute
  • Transportmittel (Merkmale und Klasse)
  • Reisedatum, Abfahrtsort(e), ungefähre Uhrzeiten der Hin- und Rückreise
  • Unterkunft (Hauptunterkünfte namentlich, Lage und Merkmale)
  • Mahlzeiten
  • Angabe, ob Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist
  • Besichtigungen, Ausflüge und Eintritte, die im Reisepreis inklusive sind
  • Sprache der zu erbringenden Leistungen
  • Reisepreis und sonstige Kosten, für die der Reisende ggfs. aufkommen muss
  • Einreisebestimmungen des Bestimmungslandes
  • Name und Kontaktdaten des Reiseveranstalters (siehe z.B. ARB)
  • Zahlungsmodalitäten: Anzahlung/Restzahlung (siehe z.B. ARB Ziff. 3)
  • Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Reise und spätester Zeitpunkt einer möglichen Absage durch den Reiseveranstalter (siehe z.B. ARB Ziff. 11)
  • Stornobedingungen für den Reisenden (siehe z.B. ARB Ziff. 6)
  • Hinweis auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod (siehe z.B. ARB Ziff. 3.7.)

ANZAHLUNG / RESTZAHLUNG / REISEUNTERLAGEN
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung i.H.v. 20% des Reisepreises (auf volle € aufgerundet), mindestens 50 € pro Person, zur Zahlung fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung zu bezahlen ist.
Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtpreis, nach Erhalt von Reisebestätigung und Sicherungsschein, sofort fällig.
Der Versand der Reiseunterlagen mit der Abfahrtszeit erfolgt ca. 8 bis 10 Tage vor Reisebeginn, sofern die vollständige Zahlung des Reisepreises bei Ulli-Reisen eingegangen ist.

REISEVERSICHERUNG
Zur Sicherheit des Reisenden empfiehlt Ulli-Reisen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung, die auch die Kosten der Rückbeförderung bei Unfall/Krankheit deckt, ebenso eine Reiserücktrittskosten- mit Reiseabbruchversicherung.

RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN | STORNOKOSTEN
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück, so verliert Ulli-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ulli-Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung durch den Reisenden pro Person wie folgt berechnet:

A = Kreuzfahrten /Bus-Flusskreuzfahrten /Kurreisen /Musical-, Opern-, Konzertreisen
B = Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug
C = Busreisen

Zugang vor ReisebeginnABC
bis 45. Tag25%25%10%
44. bis 22. Tag40%50%30%
21. bis 15. Tag70%75%40%
14. bis 7. Tag80%80%60%
ab 6. Tag85%85%80%
Nichtantritt am Anreisetag90%90%90%

Für Reisen in Verbindung mit Eintrittskarten gilt: Der Reisende hat 100% des Kartenpreises zu zahlen, da die Eintrittskarten nicht zurückgegeben werden können.

RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
Die Mindestteilnehmerzahl pro Reise beträgt 25 Personen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann Ulli-Reisen vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt durch Ulli-Reisen ist bei einer Reise von
● mehr als sechs Tagen, 20 Tage vor Reisebeginn zu erklären.
● zwei bis höchstens sechs Tagen, 14 Tage vor Reisebeginn zu erklären.

REISEVERANSTALTER | KONTAKTADRESSE
Omnibusbetrieb und Reisebüro Hans Just
Inh. Ullrich Just e.K.
Nibelungenplatz 10
D-38106 Braunschweig

Tel. +49 (0)531- 32 13 68
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 09:00-18:00 Uhr  ·  Sa. 10:00-13:00 Uhr

Notruf-Telefon außerhalb der Geschäftszeiten: +49 (0)174 - 75 909 75 oder +49 (0)531 - 250 21 14

Telefax. +49 (0)531 - 32 36 13    |    info@ulli-reisen.de    |    www.ulli-reisen.de
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